Verein
Mitglied werden
Ein zweihundert Jahre altes architektonisches Kleinod erhalten. Kunst und Kultur in historischen Räumen zu fördern. Das Andenken an den Maler Anselm Feuerbach und seiner Familie zu bewahren – es gibt viele Gründe, sich für das Feuerbachhaus zu engagieren. Werden auch Sie Mitglied im Verein Feuerbachhaus e.V. oder unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende.
Der Jahresbeitrag beträgt:
Einzelpersonen 40 Euro
Ehepaare 60 Euro
Firmen 100 Euro
Der Verein Feuerbachhaus e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Als Mitglied erhalten Sie Einladungen zu Veranstaltungen im Feuerbachhaus – ob zu Ausstellungseröffnungen, Konzerten oder der SpeyererKult(o)urnacht.
Vereinsvorstand
1. Vorsitzende
Monika Kabs, Bürgermeisterin a.D. der Stadt Speyer
2. Vorsitzender
Dr. Alexander Schubert, Bürgermeister der Stadt Speyer
Schatzmeister
Klaus Steckmann
Schriftführer
Oliver Kolb
Kuratorin
Mira Hofmann
Vorstandsmitglieder
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Florian Nguyen
Veranstaltungen
Andrea Brönner, Daniel Lutz
Museum
Mira Hofmann, Dr. Alexander Schubert
Kuratorium
Das Kuratorium unterstützt und berät den Vorstand in seiner Vereinsarbeit.
Satzung
Satzung des eingetragenen Vereins „Feuerbachhaus Speyer“
§ 1
Der Verein führt den Namen „Feuerbachhaus Speyer“. Er ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Speyer.
§ 2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ derAbgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur durch Ausstellung und Pflege der Kunstsammlung AnselmFeuerbachs sowie die Erhaltung des Geburtshauses Anselm Feuerbachs und die sinnentsprechende Gestaltung des in Speyer, Allerheiligenstraße 9, befindlichen Anwesens der Stadt Speyer (Feuerbachhaus) in Verbindung mit den Grundstücken Allerheiligenstraße 5 und 7 sowie dessen Nutzung als Stätte kultureller Begegnung durch wechselnde Kunstausstellungen.
§ 3
Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet; der Verein verfolgt somit nicht in erster Linieeigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist gemeinnützig und entfaltet seine Tätigkeit weitestgehend im Interesse der Pflege des kulturellen ErbesAnselm Feuerbachs und seiner Familie als herausragendes Beispiel für eine deutsche Gelehrtenfamilie des 19. Jahrhunderts.
In Erfüllung dieser kulturellen Aufgabe wird der Verein nach entsprechender Vereinbarung mit der Stadt Speyer als Eigentümerin der AnwesenAllerheiligenstraße 9 und der Grubengasse 1 die Einrichtung entsprechender Gedenkräume für die Familie Feuerbach neben der notwendigenSanierung und Gestaltung der innenliegenden Baulichkeiten üblicherweise selbst durchführen.
§ 4
Die Mitgliedschaft bei dem Verein wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung.
Der Verein hat Einzelmitglieder und korporative Mitglieder (Firmen, Verbände, Behörden, Organisationen, Vereine etc.)
Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss spätestens am 1. Oktober des Jahres dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein. Die bereits entstandenen bzw. noch entstehendenVerbindlichkeiten gegenüber dem Verein werden durch den Austritt bzw. Ausschluss eines Mitgliedes nicht berührt.
§ 5
Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen die Interessen des Vereins handeltoder das Ansehen des Vereins schädigt.
§ 6
Alle Mitglieder sind verpflichtet, nach besten Kräften für den Gedanken der Erhaltung des Feuerbachhauses in Speyer zu werben und zurVerwirklichung des Vereinszwecks mitzuhelfen.
§ 7
Der Vorstand besteht aus
1.
dem 1. Vorsitzenden
2.
dem 2. Vorsitzenden
3.
einem Schatzmeister
4.
einem Schriftführer und
5.
bis zu 5 Beisitzern aus der Mitte der Mitgliederversammlung
§ 8
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt.
§ 9
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinschaftlich vertreten.
§ 10
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von seinen Mitgliedern Beiträge. Diese Beiträge werden von der Mitgliederversammlungfestgesetzt. Sie sind im ersten Quartal des Geschäftsjahres im Voraus zu entrichten.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten grundsätzlich keine Zuwendungenaus Mitteln des Vereins. Im Zusammenhang mit der Aufsicht des Museums können Aufwandsvergütungen an Mitglieder gezahlt werden. Fürbesondere Leistungen für den Verein sind Vergütungen an Mitglieder in Höhe der Ehrenamtspauschale möglich, diese bedürfen einesentsprechenden Vorstandsbeschlusses.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigtwerden.
§ 11
Die jährliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen (ordentliche Mitgliederversammlung).
Die Mitgliederversammlung dient der Unterrichtung, Aussprache und Beschlussfassung über die Tätigkeit des Vereins zur Erfüllung der ihmgestellten Aufgaben. Ihr obliegt insbesondere die Vornahme folgender Tätigkeiten:
1.
Satzungsänderungen
2.
Wahl des Vorstandes
3.
Entgegennahme des Jahresberichtes durch den 1. Vorsitzenden, des Kassenberichtes, des Ergebnisses der Kassenprüfung
4.
die Erteilung der Entlastung für den Vorstand
5.
die Ernennung von 2 Kassenprüfern auf 2 Jahre
6.
die Festsetzung der Mitgliederbeiträge und evtl. notwendig werdender Umlagen
7.
die Auflösung des Vereins.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind in gleicher Weise einzuberufen, wenn die Interessen des Vereins dies dringend erfordern oder1/3 der Mitglieder dies schriftlich beantragen.
Die Einladung zu der Mitgliederversammlung muss unter der Angabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vorher erfolgen. DieMitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß hierzu eingeladen worden ist. Bei der Auflösung des Vereins gilt § 12. In den Sitzungen des Vorstandes und in den Mitgliederversammlungen führt der Schriftführer Protokoll über den wesentlichen Gang derVerhandlungen, insbesondere über Abstimmung und förmliche Beschlüsse.
Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 12
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung. Der Beschluss erfordert die Anwesenheit von mindestens der Hälftealler Mitglieder und einer ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so erfolgt innerhalb 2Wochen die Einberufung einer neuen Mitgliederversammlung, welche nunmehr ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder mit ¾Stimmenmehrheit die Auflösung beschließen kann.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins, Wegfall des bisherigen Vereinszwecks oder Wegfall der Gemeinnützigkeit fällt dasVermögen des Vereins der Stadt Speyer mit der Auflage zu, sämtliche Vermögenswerte sowie etwaige Erträge hieraus ausschließlich undunmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden.
§ 13
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 14
Die Satzung tritt mit der Gründung des Vereins in Kraft. Sie wurde beschlossen in der Gründungsversammlung vom 20. Oktober 1971.
Satzung: Neue Fassung 07/2016 gemäß der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vom 06.07.2016
Kontakt
Allerheiligenstraße 9
Museum und Verein
verein@feuerbachhaus.de
Feuerbachhaus Öffnungszeiten
Mittwoch bis Samstag | 17:00 – 20:00 Uhr
Sonntag | 12:00 – 16:00 Uhr
Weinstube Öffnungszeiten
Montag und Dienstag nach Vereinbarung:
Tel. 06232 70448
Mittwoch bis Samstag | 17:00 – 22:00 Uhr
Sonntag und Feiertag | 11:30 – 16:00 Uhr
IBAN für Spenden und Mitgliedsbeiträge
Sparkasse Vorderpfalz
DE 61 5455 0010 0000 0034 67
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